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AGB
Wir ersuchen Sie, uns bei Auftragserteilung eine genaue Liefer- und Rechnungsadresse bekannt zu geben, um eine problemlose und schnelle Abwicklung zu ermöglichen.

[b]Warenangebot:[/b]
Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen.
Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Die angebotenen Waren und Preise verstehen sich daher freibleibend.

Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von Ihnen gewünschten Art und Weise verändern.

[b]Zahlungsbedingungen:[/b]
Sämtliche Preise verstehen sich netto, d. h. exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von
10 % bzw. 20 %.

Um Ihre Reservierung als garantierte Buchung bei uns vornehmen zu können, bitten wir Sie, uns bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Aufragswertes auf das folgende Konto lautend auf Klaus Lubinger zu leisten:
Bank Austria Konto-Nr. 15920477500, BLZ 12000.

Alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ohne jegliche Abzüge zahlbar innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen nach Rechnungslegung.

[b]Stornobedingungen:[/b]
Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, bitten wir generell um rechtzeitige Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Angebotsveränderungen, sowie der endgültigen Personenzahl.

Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen, und wird dies zwischen 6 Tagen und 2 Tagen vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben, so erhalten wir 50 % des vereinbarten Entgelts.

Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen, und wird dies am Vortag bzw. am Tag der Veranstaltung bekannt gegeben, so erhalten wir 100 % des vereinbarten Entgelts.

Sollte die Personenanzahl aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen reduziert werden, gilt obige Regelung aliquot.

[b]Verzug:[/b]
Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind uns alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden bankmäßige Zinsen, mindestens jedoch
8 % p.a. verrechnet.

Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung herangezogen. Die Annahme eines Neuauftrags unsererseits kann nur erfolgen, wenn eventuelle Außenstände vollständig beglichen wurden.

[b]Gerichtsstand:[/b]
Es wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts vereinbart.